Infos von A - Z
Absenzen
Als Absenz gilt die nicht voraussehbare Abwesenheit eines Kindes von der Schule (Krankheit, Unfall oder andere unvorhersehbare Absenzen). Wenn die Schülerin/der Schüler den Unterricht nicht besuchen kann, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die zuständige Lehrperson vor Unterrichtsbeginn über die Absenz zu informieren.
Arzt- oder Zahnarzttermine sind, wenn möglich, ausserhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren. Die Abmeldung erfolgt über die App «KLAPP», Rubrik Absenzen (nicht Rubrik Nachrichten).
Arztbesuch (kantonale Vorgaben)
Im Vollzeitkindergarten, in der 4. Klasse und in der 2. Oberstufe werden die Schülerinnen und Schüler durch den Schularzt untersucht. Dieser Reihenuntersuch ist für die Eltern unentgeltlich und wird durch die Schule organisiert. Der Arzt informiert die Eltern über allfällige Befunde. Die Schularztkarte (blaue resp. rosa Kartonmappe) ist bei den Eltern deponiert.
Blockzeiten
Für den Kindergarten und die Primarschule gelten folgende Blockzeiten: Montag bis Freitag, 7.50 Uhr bis 11.40 Uhr. Bei krankheitsbedingten Ausfällen von Lehrpersonen oder sonstigen Stundenplan-Lücken werden die Kinder in der Schule betreut, respektive unterrichtet.
Evakuationsübung
In jedem Schulhaus üben alle Anwesenden mindestens einmal jährlich die Notfall-Evakuierung. Die Übung erfolgt unangekündigt mit dem Ziel, alle Schülerinnen und Schüler so schnell wie möglich geordnet aus dem Schulhaus zum Sammelplatz zu bringen.
Fahrradbenützung/motorisierte Fahrzeuge
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Schule empfiehlt aus Sicherheitsgründen, den Schulweg zu Fuss zu gehen. Schülerinnen und Schüler ab der 1. Primar dürfen mit dem Fahrrad oder dem Kickboard zur Schule fahren. Allerdings sind die Abstellplätze beschränkt. Es wird dringend empfohlen, einen Velohelm zu tragen und das Fahrrad abzuschliessen. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für parkierte Fahrzeuge.
Motorisierte Fahrzeuge (Töffli /e-Fahrzeuge) dürfen für den Schulweg nicht benutzt werden. Für Schülerinnen/Schüler aus Sisikon gibt es Ausnahmebewilligungen. Mit Gesuch an den Schulrat dürfen Töffli auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen (Rossstall) parkiert werden.
Ferienplan
Der Ferienplan finden Sie im Schulblatt und auf der Homepage.
Homepage
Homepage: https://flueelen.ch/schule
Kirche / Katholischer Religionsunterricht
Der katholische Religionsunterricht, sowie die Teilnahme an kirchlichen Feierlichkeiten ist freiwillig. Die Schule stellt der katholischen Kirche Räumlichkeiten zur Verfügung. Personen, die den katholischen Religionsunterricht erteilen, sind der Kirche unterstellt. Fragen oder Unklarheiten richten Sie bitte direkt an das Pfarreisekretariat oder an die unterrichtende Person.
Wenn der katholische Religionsunterricht während der Blockzeit stattfindet, werden die Schülerinnen/Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, von der Schule betreut, ebenfalls während der katholischen Messe.
Im Schulblatt und auf unserer Homepage finden Sie die Daten der Feierlichkeiten in der Kirche.
Klapp
Die Schule Flüelen benutzt als Kommunikationsmittel zwischen Eltern und Schule die App «KLAPP». Bei Fragen melden Sie sich bei der Klassenlehrperson.
Schulergänzende Betreuung
Die Schule Flüelen bietet vor dem Unterricht (Angebot 1), während der Mittagspause (Angebot 2) und am Nachmittag nach dem Unterricht (Angebot 3) ein schulergänzendes Betreuungsangebot an. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage.
Angebot 1 Betreuung vor Unterrichtsbeginn
07.00 – 08.15 Uhr, an fünf Wochentagen. Von 07.00 – 07.45 Uhr findet das Angebot nur statt, wenn mindestens drei Schülerinnen/Schüler anmeldet sind.
Angebot 2 Betreuung über den Mittag
11.45 – 13.10 Uhr am Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, Betreuung, inkl. Mittagessen im Pflegezentrum Urnersee
Angebot 3 Betreuung nach Unterrichtsende für Kindergarten - 2. Primar / Betreute Hausaufgabenzeit für 3. - 9. Schuljahr
Gemäss Stundenplan nach Unterrichtsende während 1 Stunde am Montag, Dienstag, Donnerstag. Die betreute Hausaufgabenzeit ist kein Gefäss der Nachhilfe und keine Erweiterung des Unterrichts.
Selbstdispensation
Eltern erhalten die Möglichkeit, ihr Kind bis zu vier Schulhalbtagen pro Schuljahr in eigener Kompetenz vom Schulunterricht unbegründet zu dispensieren. Es bestehen Fristen bezüglich der Einreichung des Gesuchs.
Detail-Bedingungen dazu entnehmen Sie auf dem Formular «Selbstdispensation durch die Eltern». Das Formular kann auch bei der Klassenlehrperson bezogen werden.
Für den ganztägigen Ministrantenausflug muss eine Selbstdispensation eingereicht werden.
Unterrichtszeiten
Gemäss Stundenplan
Kindergarten 08:20 – 11:40 und 13:20 – 14:50 Uhr Primarstufe 07:50 – 11:40 und 13:20 – 14:50 Uhr bzw. 15.20 Uhr Oberstufe 07:30 – 11:40 und 13:20 – 14:50/15:45 Uhr Am Mittwochnachmittag ist schulfrei. Ausnahmen: am Mittwoch, 7. Januar 2026 und 3. Juni 2026, findet der Unterricht auch am Nachmittag statt.
Unfallversicherung
Gemäss Krankenversicherungsgesetz ist es Sache der Eltern, ihre Kinder ausreichend gegen Unfall zu versichern. Normalerweise erfolgt dies über die private Krankenkasse. Die Schule hat für Schülerinnen und Schüler keine Unfallversicherung.
Urlaubsgesuche
Unter Beurlaubung versteht man die vorhersehbare Abwesenheit einer Schülerin, eines Schülers. Die Gesuche sind der Klassenlehrperson frühzeitig einzureichen. Diese führt die Kontrolle.
Zuständigkeiten:
a) Selbstdispensationen max. vier Schulhalbtage (siehe oben)
b) Die Klassenlehrperson für höchstens sechs Schulhalbtage pro Schuljahr
c) Der Schulrat für mehr als sechs Schulhalbtage pro Schuljahr
Im Weiteren kontaktieren Sie die Schulleitung.
Das Formular «Urlaubsgesuch für Schülerinnen und Schüler» kann auch bei der Klassenlehrperson bezogen werden.
Vorgehen bei Schulproblemen, Anliegen und Fragen
Beanstandungen zum Schulbetrieb oder zur Schulorganisation werden in erster Linie im Gespräch mit der zuständigen Lehrperson erörtert und bereinigt. Ergibt diese Besprechung kein befriedigendes Ergebnis, kann die Schulleitung kontaktiert werden.
Zahnarzt
Die Eltern erhalten anfangs Schuljahr einen Elternbrief und ein schulzahnärztliches Untersuchungsblatt, mit dem sich die Kinder bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt zur Kontrolle anmelden können. Der Untersuch ist obligatorisch und bis Ende Mai durchzuführen. Der schulzahnärztliche Untersuch ist für die Eltern kostenlos. Über allfällige notwendige Behandlungen entscheiden die Eltern. Die Behandlungskosten gehen in jedem Fall zulasten der Eltern.
Znüni
Die Schule Flüelen legt grossen Wert auf eine sinnvolle Pausenverpflegung. Bewährt haben sich verschiedene Früchte, Rohgemüse und Brote.
Einmal wöchentlich wird im Schulhaus Gehren der «Pausenkiosk mit Pfiff» angeboten. Dieser leckere, gesunde Pausenkiosk wird von Oberstufen-Schülerinnen und -schülern unter kundiger Anleitung von unserer Fachlehrperson Wirtschaft Arbeit Haushalt (WAH) und einer Klassenlehrperson zubereitet und organisiert.