Beurteilung
Kantonale Rechtsgrundlage für die Beurteilung
- Artikel 32 des Schulgesetzes
- Artikel 27 der Schulverordnung
- Reglement für die Beurteilung im Kindergarten
- Reglement über die Beurteilung und Promotion an der Volksschule (Beurteilungsreglement)
- Leitsätze zur Kompetenzorientierten BeurteilungDie Beurteilung richtet sich nach dem Lehrplan 21. Die Kompetenzorientierung ergibt neue Akzente, nicht nur in der Betrachtung von Lernen und Unterricht, sondern auch mit Bezug auf die Rückmeldung und Beurteilung von Lernprozessen und Schülerleistungen. Es wird eine ganzheitliche Beurteilung angestrebt, das heisst: es werden formative und summative Beurteilungsformen angewandt.
Formative (prozessbegleitende) Beurteilung sind Rückmeldungen, die beim Erwerb von Kompetenzen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Sie ist förderorientierte Beurteilungsform.
Die summative (prozessabschliessende, bilanzierende) Beurteilung richtet das Augenmerk auf den Leistungsstand der Schülerin/des Schülers nach Abschluss eines längeren Zeitraums (Lerneinheit, Semester) und zieht Bilanz über die erworbenen Kompetenzen (Noten). Diese werden im Zeugnis ausgewiesen.
Weiterbildung und Auseinandersetzung im Lehrpersonenteam
Das Lehrpersonenteam der Schule Flüelen setzt sich seit der Einführung des Lehrplan 21 intensiv mit der Beurteilung auseinander. Es besteht eine Arbeitsgruppe Beurteilen, bestehend aus einer Vertretung jedes päd. Zyklus. Die Arbeitsgruppe ist Kompetenzgruppe für Beurteilen an der Schule Flüelen. Ziel ist es, einen Leitfaden für die Gesamtschule Flüelen zu erarbeiten.