Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Behörde der Gemeinde (Legislative) und damit deren höchstes Organ. Die Offene Dorfgemeinde wird vom Gemeinderat mittels Publikation im Anschlagkasten und Mitteilung in die Haushaltungen einberufen. Sie findet zwei- bis dreimal jährlich, in der Regel im Gemeindesaal Schulhaus Matte, statt. Die Aufgaben und Befugnisse der Offenen Dorfgemeinde regelt die Gemeindeordnung.
Die Offene Dorfgemeinde kann im Einzelfall neue einmalige Nettoausgaben bis Fr. 500'000 beschliessen. Für Ausgaben, welche diese Limite übersteigen, ist eine Urnenabstimmung erforderlich. Die Verordnung über die Zuständigkeiten im Finanzbereich regelt die Einzelheiten.
Stimm- und Wahlberechtigt und somit auch teilnahmeberechtigt an der Gemeindeversammlung sind die in Flüelen wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind (2019: 1'400 Stimmberechtigte)
Die nächsten Gemeindeversammlungen findet statt:
Donnerstag, 16. Mai 2024, 19.30 Uhr, Aula Schulhaus Matte (ordentliche Frühjahrs-Versammlung)Donnerstag, 28. November 2024, 19.30 Uhr, Aula Schulhaus Matte (ordentliche Herbst-Versammlung)
Gemeindeversammlung 25.05.2023
Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 25. Mai 2023, Aula Schulhaus Matte, Flüelen